Vermehrt wurden Direktoren von englischen Limiteds in den letzten Monaten von deutschen Finanzbehörden, Handelsregistergerichten oder Grundstücksämtern angeschrieben, dass Ihre Limited im englischen Handelsregister aufgelöst (dissolved) wurde.

Es besteht aber die Möglichkeit die aufgelöste Gesellschaft wiederherzustellen. Die durchschnittliche Dauer beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.

Im wesentlichen gibt es 3 Gründe warum eine Limited im Companieshouse gelöscht wurde:

  1. Die Accounts wurden nicht rechtzeitig eingereicht
  2. Die Annual Returns wurden nicht rechtzeitig eingereicht
  3. Es wurde die Löschung über das Formular DS01 beantragt

Was hat das für Konsequenzen ?  

  • Sie verlieren den Haftungsschutz der Limited
  • Keine Erstattungen von Steuerguthaben durch das Finanzamt
  • Forderungen von Schuldnern können verloren gehen
  • Kundenaufträge können verloren gehen
  • Immobilienbesitz (z.B. Grundstücke, Eigentumswohnungen und Häuser) die auf die Limited übertragen worden sind können nicht veräußert werden. Die Grundstücksämter brauchen für den Verkauf von Immobilien einen Vertretungsnachweis des Directors. Diese Dokumente können Sie nur erhalten wenn die Limited als aktiv ist.

Es gibt 2 Wege zur Wiederherstellung einer gelöschten Limited in UK

1. High Court Restoration

Es ist ein gerichtsförmliches Verfahren am High Court in London welches bei der Wiederherstellung nach einer freiwilligen Löschung (Formblatt DS01) erforderlich ist

Die Kosten für ein gerichtsförmliches Verfahren am High Court in London liegen  weitaus  höher als bei der administrativen Wiederherstellung. Die Wiederherstellung kann bis zu 4 Monate dauern.

Wir erstellen Ihnen gerne ein schriftliches Angebot zur High Court Wiederherstellung.

2. Administrative Restoration

Die administrative Wiederherstellung wird direkt beim Companies House in Cardiff beantragt. Voraussetzung dafür ist, dass die Limited zwangsgelöscht wurde und nicht länger als 6 Jahre gelöscht war

Sollte die Limited wegen Nichtabgabe des annual return gelöscht worden sein (die Accounts sind rechtzeitig abgegeben worden) entfällt bei der Wiederherstellung die Strafgebühr (late penalty).

Ist die Limited wegen Nichtabgabe der Bilanzen gelöscht wurden entsteht eine Strafgebühr (Late Penalty). Diese Gebühr kann im Einzelfall bis zu 3000,00 Pfund betragen. Um die genaue Höhe der Strafgebühr festzustellen setzen wir uns vorab mit dem Companieshouse in Verbindung.

Bevor die Gesellschaft wiederhergestellt werden kann muss die Strafgebühr ans Companieshouse überwiesen werden. Diese Gebühr ist im Angebotspreis nicht enthalten.

Was beinhaltet unser Angebot ?

  • Beantragung des administrativen Wiederherstellungsverfahren incl. aller anfallenden Gebühren beim Companieshouse und beim Treasury Solicitor)
  • Bescheinigung fürs Finanzamt, Handelsregister oder Grundstücksamt dass Sie uns mit der Wiederherstellung der Gesellschaft beauftragt haben
  • Kommunikation mit dem Treasury Solicitor und dem Companieshouse
  • Support bei Fragen zur Wiederherstellung
  • Komplette Abwicklung des Schriftverkehrs durch uns
  • Wechsel des registered office, Entlassung des alten Sekretärs
  • Einreichung aller überfälligen Bilanzen und Annual Returns (Jahresberichte) in Schriftform
  • Wir können bei der Erstellung der Annual Returns auch neue Direktoren und neue Eigentümer rückwirkend einsetzen

Im Preis von 1.399,00 Euro  sind ein Confirmation Statement und eine Bilanz enthalten. Jedes weitere Jahr kostet dann zusätzlich 169,00 Euro. Gerne erstellen wir Ihnen auch hierzu  ein schriftliches verbindliches Angebot.

Der Auftraggeber der Wiederherstellung authorisiert uns, sämtliche Formulare und Berichte die für die Wiederherstellung (wie z.b. annual return, Officewechsel, Bilanzstichtagwechsel, Nullbilanz, Small Accounts und sonstiges) abzugeben sind, im Namen des Direktors zu unterzeichnen.

 Unsere Referenzen !

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